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RA Nedderhut, Jahrgang 1950, studierte an der Universität
Hamburg.
Aufgrund langjähriger selbstständiger
Anwalts- und Notartätigkeit verfügt er
über große forensische, aber auch notarielle
Erfahrung. Er bearbeitet in der Sozietät vornehmlich
die Bereiche Grundstücksrecht,
öffentliches Baurecht
sowie das Wohnungseigentumsrecht.
Besondere Kenntnisse besitzt Rechtsanwalt Nedderhut
außerdem im Bereich der Kommunalwirtschaft.
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