Zurück auf die Startseite
Aktuelle Informationen
Termine Pinneberg
Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Unsere Rechtsgebiete im Überblick
Unser Notariat
Recht im Alltag
Recht im Alltag
Anfahrt, Adresse, E-Mail Formular
Mandantenbereich
     
 

Schiedsgerichtsbarkeit eine Alternative zu staatlichen Gerichten

 
     

 


Die DSE hilft bei Erbrechtskonflikten

Man will es vermeiden und dennoch passiert es immer wieder: Beim Erbfall kommt es zum Streit unter den Hinterbliebenen. Und dann kann erben teuer werden! Denn in solchen Fällen wird oft eine Gerichtsentscheidung gesucht. Es kommt dann zu langen, über viele Jahre- oder gar Jahrzehnte dauernden Gerichtsverfahren, die den Nachlass blockieren und viel Geld kosten, zumal dann, wenn sie durch mehrere Instanzen gehen. So verschlingt allein die erste Instanz im Durchschnitt schon ein Fünftel des Erbvermögens. Deshalb hält nicht nur Exbundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin die Einrichtung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten DSE (Info: O7265 /493744), die von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge begründet wurde, für eine "interessante Alternative zu den staatlichen Gerichten". Auch der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart, Walter Krug, ein durch qualifizierte Veröffentlichungen ausgewiesener Toperbrechtler, sieht darin eine Initiative, die geeignet ist "um einem drohenden Kollaps der Rechtsgewährung zu entgehen".

Einmalige Entscheidung

Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten ersetzt das staatliche Gericht auf dem Gebiet des Erbrechts vollständig. Statt langwieriger Prozesse gibt es beim Schiedsgericht in der Regel nur eine einmalige Entscheidung, in einem zeitlich überschaubaren Rahmen. So kann das Verfahren schon innerhalb von wenigen Monaten beendet werden.

Kompetenz der Schiedsrichter

Mit der Aussage: "Je höher die Zahl der Absolventen der juristischen Ausbildungswege, umso mehr entsteht der Eindruck, deren Qualifikation für die Praxis, werde den Erwartungen an sie zu stellenden Ansprüchen Ihrer beruflichen Kompetenz immer weniger gerecht", weist Walter Krug auf einen weiteren Vorteil der Schiedsgerichtsbarkeit hin. Beim Verfahren vor der DSE wird ausschließlich von erfahrenen, aufs Erbrecht spezialisierten Juristen ein Urteil gefällt. Aus dem kleinen baden-württembergischen Ort Angelbachtal in der Nähe von Heidelberg werden bundesweit unabhängige und unparteiische Erbrechtsjuristen als Schiedsrichter bei Querelen um den Nachlass vermittelt. Durch den Gesetzgeber ist diese Möglichkeit zwar schon seit langer Zeit eingeräumt, aber erst mit der Institutionalisierung des Schiedsgerichts und einer damit festgeschriebenen Schiedsordnung besteht die Möglichkeit, ohne größeren eigenen Aufwand ein Schiedsgerichtsverfahren einzuleiten.

Festgeschriebene Schiedsordnung

Vor der Einrichtung der DSE musste man zunächst bei jedem einzelnen Fall eine Schiedsordnung festlegen oder sich auf eine bereits bestehende einigen. Wenn sich die streitenden Parteien darüber einig werden, ist der Gang vor das Schiedsgericht jederzeit durch Vereinbarung möglich. Doch auch der Erblasser kann schon in Testament oder Erbvertrag festlegen, dass bei einem Streit unter den Erben das Urteil durch die DSE gefällt wird. So empfiehlt es sich von vornherein eine Schiedsklausel in die letztwillige Verfügung aufzunehmen, um vorzubeugen, dass im Falle eines Streites durch einen langwierigen Konflikt das nachgelassene Vermögen zerschlagen und der Familienfrieden nachhaltig gestört wird.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Verhandlung vor der DSE findet, -anders als bei staatlichen Gerichten- , in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So bleiben die Konfliktparteien unter sich und damit auch alle Familieninterna im Kreis der Beteiligten. Damit wird verhindert dass eine der Parteien mit dem "Waschen von schmutziger Wäsche" in der Öffentlichkeit Stimmung machen kann. Formal benötigt man nicht einmal einen Anwalt mehr, obwohl Fachanwalt für Erbrecht, Friedrich B. Osthold, Geschäftsstellenleiter der DSE für den LG Bezirk Itzehoe, rät, sich auch beim Schiedsgericht anwaltlich beraten zu lassen: "Gerade in komplexen Fällen lässt sich durch einen Erbrechtsspezialisten die eigene Position besser juristisch ausloten und vortragen."

<- Zurück