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Die DSE hilft bei Erbrechtskonflikten
Man will es vermeiden und dennoch passiert es immer
wieder: Beim Erbfall kommt es zum Streit unter den
Hinterbliebenen. Und dann kann erben teuer werden!
Denn in solchen Fällen wird oft eine Gerichtsentscheidung
gesucht. Es kommt dann zu langen, über viele
Jahre- oder gar Jahrzehnte dauernden Gerichtsverfahren,
die den Nachlass blockieren und viel Geld kosten,
zumal dann, wenn sie durch mehrere Instanzen gehen.
So verschlingt allein die erste Instanz im Durchschnitt
schon ein Fünftel des Erbvermögens. Deshalb
hält nicht nur Exbundesjustizministerin Herta
Däubler-Gmelin die Einrichtung der Deutschen
Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten
DSE (Info: O7265 /493744), die von der Deutschen
Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
begründet wurde, für eine "interessante
Alternative zu den staatlichen Gerichten".
Auch der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart,
Walter Krug, ein durch qualifizierte Veröffentlichungen
ausgewiesener Toperbrechtler, sieht darin eine Initiative,
die geeignet ist "um einem drohenden Kollaps
der Rechtsgewährung zu entgehen".
Einmalige Entscheidung
Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten
ersetzt das staatliche Gericht auf dem Gebiet des
Erbrechts vollständig. Statt langwieriger Prozesse
gibt es beim Schiedsgericht in der Regel nur eine
einmalige Entscheidung, in einem zeitlich überschaubaren
Rahmen. So kann das Verfahren schon innerhalb von
wenigen Monaten beendet werden.
Kompetenz der Schiedsrichter
Mit der Aussage: "Je höher die Zahl der
Absolventen der juristischen Ausbildungswege, umso
mehr entsteht der Eindruck, deren Qualifikation
für die Praxis, werde den Erwartungen an sie
zu stellenden Ansprüchen Ihrer beruflichen
Kompetenz immer weniger gerecht", weist Walter
Krug auf einen weiteren Vorteil der Schiedsgerichtsbarkeit
hin. Beim Verfahren vor der DSE wird ausschließlich
von erfahrenen, aufs Erbrecht spezialisierten Juristen
ein Urteil gefällt. Aus dem kleinen baden-württembergischen
Ort Angelbachtal in der Nähe von Heidelberg
werden bundesweit unabhängige und unparteiische
Erbrechtsjuristen als Schiedsrichter bei Querelen
um den Nachlass vermittelt. Durch den Gesetzgeber
ist diese Möglichkeit zwar schon seit langer
Zeit eingeräumt, aber erst mit der Institutionalisierung
des Schiedsgerichts und einer damit festgeschriebenen
Schiedsordnung besteht die Möglichkeit, ohne
größeren eigenen Aufwand ein Schiedsgerichtsverfahren
einzuleiten.
Festgeschriebene Schiedsordnung
Vor der Einrichtung der DSE musste man zunächst
bei jedem einzelnen Fall eine Schiedsordnung festlegen
oder sich auf eine bereits bestehende einigen. Wenn
sich die streitenden Parteien darüber einig
werden, ist der Gang vor das Schiedsgericht jederzeit
durch Vereinbarung möglich. Doch auch der Erblasser
kann schon in Testament oder Erbvertrag festlegen,
dass bei einem Streit unter den Erben das Urteil
durch die DSE gefällt wird. So empfiehlt es
sich von vornherein eine Schiedsklausel in die letztwillige
Verfügung aufzunehmen, um vorzubeugen, dass
im Falle eines Streites durch einen langwierigen
Konflikt das nachgelassene Vermögen zerschlagen
und der Familienfrieden nachhaltig gestört
wird.
Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Verhandlung vor der DSE findet, -anders als
bei staatlichen Gerichten- , in der Regel unter
Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So bleiben
die Konfliktparteien unter sich und damit auch alle
Familieninterna im Kreis der Beteiligten. Damit
wird verhindert dass eine der Parteien mit dem "Waschen
von schmutziger Wäsche" in der Öffentlichkeit
Stimmung machen kann. Formal benötigt man nicht
einmal einen Anwalt mehr, obwohl Fachanwalt für
Erbrecht, Friedrich
B. Osthold, Geschäftsstellenleiter der
DSE für den LG Bezirk Itzehoe, rät, sich
auch beim Schiedsgericht anwaltlich beraten zu lassen:
"Gerade in komplexen Fällen lässt
sich durch einen Erbrechtsspezialisten die eigene
Position besser juristisch ausloten und vortragen."
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