Rechtsanwalt und Notar

Dr. Jürgen Heinrich

Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Dipl. Kaufmann
Partner

Dr. Jürgen Heinrich berät Mandanten in gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen. Als Notar begleitet er Gründungen, Umwandlungen und Übertragungen von Unternehmungen aller Rechtsformen.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Mandanten bei der Vermögens- sowie Unternehmensnachfolge sowohl in zivilrechtlicher, insbesondere erbrechtlicher Hinsicht, als auch in steuerlicher Hinsicht.

Durch seine Expertise als Steuerberater und Diplom-Kaufmann verfügt Dr. Heinrich in gesellschaftrsrechtlichen sowie Fragen der Vermögensnachfolge über besonders hohe Kompetenz für seine Mandanten die optimale Gestaltung zu finden.

  • Jahrgang 1963
  • Studium an der Universität Hamburg
  • seit 1994 Rechtsanwalt
  • seit 1998 Steuerberater
  • seit 1999 Sozietät POPPE
  • seit 2004 Notar

04/2003 Kommentar mit StB Schultze zu FG Rheinland-Pfalz v. 28.10.2002 -1K 1807/99-,
in: FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, Heft 8 2003, S. 412 ff, 415
03/2003 Marktrendite bei Finanzinnovationen ohne ermittelbare Emissionsrendite verfassungswidrig? Mit StB Schultze in: Neue Wirtschafts-Briefe, Heft 10 2003, S. 649-650
03/2002 Die teilweise übernommene oder auferlegte Erbschaftssteuer, in: ZEV - Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Heft 3 2002, S. 98-101
1993 Unterhaltsanspruch nach Aufhebung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Dissertation

Sekretariat

Frau Grave

cgrave@poppe.law
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